Liebe Eltern,
ab Montag, den 27.04.2020 dürfen auch folgende Kinder in die Notfallbetreuung kommen:
- Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden (eine Tätigkeit in den systemrelevanten Berufen ist nicht erforderlich)
- bei 2 Elternteilen reicht es, wenn nur noch 1 Elternteil in einem systemerelevanten Beruf arbeitet.
Sollten Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich vorab über Email im Sekretariat der Schule melden.
Kein Kind darf die Schule betreten, bevor nicht die notwendigen Formalien geklärt sind.
Viele Grüße
Bettina Westphal